Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Online-Plattform von HOSPITALSHARING (Stand: Januar 2020)

§1
Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

  • (1) HOSPITALSHARING, Verantwortliche:Shahla Ramezani, ist Betreiber dergleichnamigen Online-Plattform (nachfolgend auch „Plattform“, „Vermittlungs-Plattform“ genannt) unter der URL www.hospitalsharing.com. Die Plattform dient der

    • Vermittlung von freien OP-Ressourceninuniversitären, städtischen Klinikenund Belegkliniken (nachfolgend „Klinik/Kliniken“) an externe Ärzte (nachfolgend „Operateur/Operateure“)oder intern beschäftige Ärzte sowie der

    • Vermittlung von medizinischem Fachpersonal (nachfolgend „Fachkraft/Fachkräfte“) an private oder öffentliche medizinische Einrichtungen (nachfolgend „medizinische Einrichtung/Einrichtungen“).

  • (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Onlineplattform durch Kliniken, sonstige medizinische Einrichtungen, Operateure sowie Fachkräfte (nachfolgend zusammenfassend „Nutzer“ genannt) und sind Grundlage und Bestandteil der Vertragsbeziehungen zwischen HOSPITALSHARING und den Nutzern hinsichtlich der Vermittlung von OP-Ressourcen und medizinischem Fachpersonal. Die AGB sind auf der Homepage von HOSPITALSHARING jederzeit online abrufbar. Im Rahmen der Registrierung auf der Online-Plattform von HOSPITALSHARING sind die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit dem Inhalt dieser AGB von den Nutzern zu bestätigen.

  • (3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn HOSPITALSHARING deren Geltung nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall widerspricht. Der Geltung abweichender AGB der Nutzer wird seitens HOSPITALSHARING widersprochen, es sei denn, mit dem Nutzer wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Dieser Ausschluss gilt nur im Verhältnis zwischen HOSPITALSHARING und den Nutzern, nicht jedoch für die Rechtsverhältnisse zwischen den Nutzern.

  • (4) Die Teilnahme von angestellten Fachpersonal im Rahmen von Nebentätigkeiten an der Plattform erfolgt unter geltendem Arbeitsrecht zur Ausübung von Nebentätigkeiten sowie dem Arbeitszeitschutzgesetz. HOSPITALSHARING übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße gegen o.g. Punkte. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung von teilnehmenden Vertragsparteien erfolgt nicht. Die Teilnahme an dem Portal ist nach vorheriger Prüfung der Vertragsparteien für jeden Teilnehmenden frei zugänglich.

§ 2
Nutzer-Registrierung

Die Nutzung der Online-Plattform setzt voraus, dass sich die Nutzer auf der Plattform zuvor online registrieren. Die für die Registrierung zwingend erforderlichen Angaben sind im Rahmen des Online-Registrierungsvorgangs als solche gekennzeichnet. Die Nutzer sind verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu machen und ihre Daten aktuell zu halten. Die Zugangsdaten zur Plattform sind gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Kommt es aufgrund eines Verstoßes gegen die vorgenannten Sorgfaltspflichten zu einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung des Zugangs durch unbefugte Dritte, so trägt der betreffende Nutzer die Verantwortung für etwaige daraus resultierende Schäden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung der Vermittlungs-Plattform erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von HOSPITALSHARING, abrufbar unter www.hospitalsharing.com.

§ 3
Leistung von HOSPITALSHARING, Ablauf der Vermittlung

  • (1) Die Bereitstellung der Vermittlungs-Plattform erbringt HOSPITALSHARING als kostenpflichtige Service-Dienstleistung für die Nutzer. Die Tätigkeit von HOSPITALSHARING beschränkt sich auf die Bereitstellung der Vermittlungs-Plattform und deren Services zur Nutzung. HOSPITALSHARING hat dabei keinen Einfluss darauf, ob es nach einer Vermittlung über die Online-Plattform zu einem Vertragsabschluss zwischen den beteiligten Nutzern kommt, da dies allein von der freien Entscheidung der Nutzer abhängt. Zudem wird HOSPITALSHARING weder bei der Vermittlung von OP-Ressourcen noch bei der Vermittlung von medizinischem Fachpersonal Vertragspartner der Verträge zwischen den beteiligten Nutzern und ist aus diesen Verträgen in keiner Weise verpflichtet. Die über die Plattform vermittelten Operateure und Fachkräfte stehen auch in keinem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Anstellungsverhältnis zu HOSPITALSHARING.

  • (2) Ablauf der Vermittlung

    • bei OP-Ressourcen

      Die Plattform von HOSPITALSHARING bietet registrierten Kliniken die Möglichkeit, freie OP-Ressourcen online zur Buchung für externe und interne Operateure einzustellen. Die hierzu zwingend erforderlichen Angaben der Klinik zu den verfügbaren OP-Ressourcen sind auf der Plattform entsprechend gekennzeichnet und von der Klinik vollständig und inhaltlich richtig in den jeweiligen Eingabefeldern einzutragen, bevor der Eintrag auf der Plattform freigeschaltet werden kann. Die von den Kliniken eingestellten und freigeschalteten OP-Ressourcen können von registrierten Operateuren eingesehen und direkt über das Online System gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung werden dem Operateur die Kontaktdaten und Ansprechpartner der Klinik übermittelt. Damit ist der Vermittlungsprozess über die Plattform abgeschlossen. Der anschließende Vertragsabschluss über die Nutzung der gebuchten OP-Ressourcen erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen der jeweiligen Klinik und dem Operateur.

    • bei medizinischem Fachpersonal

      Die Plattform bietet registrierten Kliniken und sonstigen medizinischen Einrichtungen die Möglichkeit, zu besetzende Stellen und/oder Aufträge in die Datenbank der Plattform einzustellen. Medizinisches Fachpersonal kann sich als verfügbare Fachkraft mit Angaben zur jeweiligen Qualifikation auf der Plattform zur Buchung durch Kliniken oder sonstige medizinische Einrichtungen registrieren. Die hierzu zwingend erforderlichen Angaben der Kliniken / sonstigen medizinischen Einrichtungen und der Fachkräfte sind auf der Plattform entsprechend gekennzeichnet und müssen vollständig und inhaltlich richtig in den jeweiligen Eingabefeldern eingetragen werden, bevor der Eintrag auf der Plattform freigeschaltet werden kann. Registrierte Kliniken und sonstige medizinische Einrichtungen können eine registrierte Fachkraft buchen oder eine registrierte Fachkraft kann eine zu besetzende Stelle und/oder Aufträge einer Klinik oder sonstigen medizinischen Einrichtung buchen. Die Stellenvergabe bzw. die Auftragsvergabe und -annahme erfolgen direkt im Verhältnis zwischen der Klinik bzw. der medizinischen Einrichtung und der Fachkraft.

§ 4
Dienstkleidung, Werkzeuge und Materialien, klinische Nachversorgung

  • (1) Die Klinik bzw. die sonstige medizinische Einrichtung stellt sowohl Dienstkleidung und sonstige Arbeitsmaterialien für die Fachkräfte. Bei der Vermittlung von OP-Ressourcen stellt die Klinik neben dem OP-Saal auch das erforderliche Fachpersonal, die Dienstkleidung/Funktionskleidung und OP-Materialien zur Verfügung. Das zusammen mit dem OP-Saal bereitgestellte Fachpersonal beinhaltet eine/n Operationstechnische/n Assistenten/in, einen Springer, einen Anästhesisten sowie eine/n Anästhesietechnische/n Assistenten/in. Eine fachgerechte postoperative Überwachung ist von der Klinik zu gewährleisten. Über den postoperativen Verbleib der Patienten muss individuell zwischen Klinik und Operateur eine Absprache und Vereinbarung getroffen werden. Die Angabe der Gebühr, welche die Klinik fordert, kann pauschal oder auf Stundenbasis erfolgen und wird bei der Buchung bei HOSPITALSHARING angegeben.

  • (2) Mit Zahlung der Gebühr seitens des Operateurs an die Einrichtung sind die Kosten für die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien grundsätzlich abgedeckt, es sei denn Klinik und Operateur vereinbaren im Einzelfall etwas anderes.

§ 5
Qualifizierungsnachweise und Identitätsprüfung, Haftpflichtabsicherung

  • (1) Der Nachweis der erforderlichen Qualifizierung zur Berufsausübung erfolgt direkt zwischen Einrichtung und Fachpersonal. HOSPITALSHARING übernimmt diesbezüglich keine Verpflichtungen, insbesondere keine Prüfpflichten und keine Haftung für fehlende Qualifizierungsnachweise der Nutzer.

  • (2) Notwendige Versicherungen für die geplante Tätigkeit sind nach Absprache zwischen den beteiligten Kliniken oder sonstigen medizinischen Einrichtungen einerseits und den Operateuren oder den Fachkräften andererseits abzuschließen. HOSPITALSHARING übernimmt keine Haftung für einen unzureichenden Versicherungsschutz.

§ 6
Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichte

  • (1) Die Nutzer verpflichten sich wechselseitig, die ihnen übertragenen Aufgaben bzw. die übernommenen Pflichten sorgfältig, sachgerecht, nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der beruflichen Kunst auszuführen.

  • (2) Die Nutzer verpflichten sich des Weiteren, über alle ihnen bekannten Angelegenheiten der anderen Nutzer, mit denen sie in eine Geschäftsbeziehung treten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Patientendaten, Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. Unabhängig davon sind die jeweils geltenden berufsrechtlichen Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten von den Nutzern zu beachten. Unberührt hiervon bleiben individuelle Vereinbarungen zwischen den Nutzern.

§ 7
Verhinderung des Auftragnehmers, Mitteilungspflicht

Falls die vermittelten Nutzer an der Erbringung der vermittelten Leistung gehindert sind, wird der Nutzer, der an der Leistungserbringung gehindert ist, seinen Vertragspartner (der andere Nutzer) und HOSPITALSHARING umgehend darüber informieren. Sollte ein anderer registrierter Nutzer zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, wird dies dem Vertragspartner (der andere Nutzer) mitgeteilt. Eine Pflicht zur Vermittlung einer Ersatzkraft oder zur eigenen Leistungserbringung besteht für HOSPITALSHARING nicht.

§ 8
Vermittlungsgebühren, Rechnungsnachweis, Mindestgebühr

  • (1) Die Vermittlung von OP-Ressourcen und Fachpersonal ist für die Nutzer gebührenpflichtig. Die Vermittlungsgebühren betragen:

    • Für die Vermittlung von OP-Ressourcen

      Mit der Buchung von freien OP-Ressourcen über das Vermittlungsportal werden die nachstehenden Gebühren für die Klinik sowie den Operateur zu Zahlung fällig. Die Gebühr für die Vermittlung von OP-Ressourcen beträgt für den Operateur 4% seines Brutto-Umsatzes aus der durchgeführten Operation und für die Klinik 8% des Brutto-Umsatzes aus der Bereitstellung der OP-Ressourcen.

    • Für die Vermittlung von medizinischem Fachpersonal

      Mit der Buchung werden die nachstehenden Gebühren für die Klinik bzw. die sonstige medizinische Einrichtung sowie die vermittelte Fachkraft zur Zahlung fällig:

      aa. Im Fall einer befristeten Beschäftigung beträgt die Gebühr für die vermittelte Fachkraft 4% und für die Klinik bzw. sonstige medizinische Einrichtung 8% der für die Tätigkeit vereinbarten und geleisteten Brutto-Gesamtbezüge.

      Im Fall einer unbefristeten Beschäftigung der Fachkraft beträgt die von der vermittelten Fachkraft zu zahlende Gebühr 8 % des vereinbarten und geleisteten Brutto-Jahresgehalts und von der Klinik bzw. sonstigen medizinischen Einrichtung eine Gebühr von 10 % des vereinbarten und geleisteten Brutto-Jahresgehalts.

  • (2) Die vorstehenden Gebühren verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. und sind im Rahmen der Online- Buchung mittels der zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel zu begleichen. Zur Zahlung stehen den Nutzern auf der Plattform die folgenden Zahlungsmittel zur Verfügung: Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschriftverfahren. Nach Abschluss der Online-Buchung erhalten die Benutzer per E-Mail eine Rechnung über die angefallenen Vermittlungsgebühren.

  • (3) Bei Buchung erfolgt die Rechnungsstellung der gesamten Gebühr an die buchende Person/Institution. Eine Verrechnung der Vertragsparteien kann im Verlauf zwischen den Vertragsparteien erfolgen. Mit der Buchung werden demnach 12% der Brutto-Gesamtbezüge fällig und sind von der buchenden Person/Institution zu zahlen.

  • (4) Die an dem jeweils vermittelten Geschäft beteiligten Nutzer sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach der Rechnungsstellung bzw. Vertragsende HOSPITALSHARING unaufgefordert eine Kopie Ihrer Rechnungen / Abrechnungen aus der vermittelten Tätigkeit (Rechnung für durchgeführte Operationen und OP-Ressourcen, Lohnabrechnungen für Fachkräfte, etc.) zum Zweck der Überprüfung der Vermittlungsgebühr zur Verfügung zu stellen (Auskunftsanspruch von HOSPITALSHARING). Rechnungen der Operateure für durchgeführte Operationen sind ausschließlich in anonymisierter Form, also jeweils ohne personenbezogene Daten der Patienten, an HOSPITALSHARING zu übermitteln. Kommen die am vermittelten Geschäft beteiligten Nutzer der Verpflichtung zur Übersendung einer Kopie ihrer Rechnungen / Abrechnungen gemäß Satz 1 nicht nach, hat HOSPITALSHARING nach vorheriger Mahnung mit einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,- für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung. Für die Vertragsstrafe haften die am vermittelten Geschäft beteiligten Nutzer gesamtschuldnerisch. Die Übermittlung der Dokumente (Verträge, Rechnungen, Gehaltsabrechnungen) an HOSPITALSHARING erfolgt auf elektronischem Wege per E-Mail.

  • (5) Kommt es nach der Vermittlung nicht zu einem Vertragsschluss zwischen den vermittelten Nutzern, so besteht seitens der Nutzer kein Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Vermittlungsgebühren gegenüber HOSPITALSHARING.

§ 9
Haftungsausschluss

HOSPITALSHARING übernimmt keine Haftung für die Qualität der von den Nutzern über die Plattform vermittelten Leistung und deren Verfügbarkeit. HOSPITALSHARING ist auch nicht Partei des Honorarvertrags oder einzelner Behandlungsverträge mit Patienten. Die Nutzer der Vermittlungs-Plattform sind weder Erfüllungsgehilfen noch Verrichtungsgehilfen von HOSPITALSHARING. HOSPITALSHARING haftet daher nicht auf Schadensersatz aus der Tätigkeit / Leistung der vermittelten Nutzer und für sonstige Pflichtverletzungen der Nutzer untereinander und gegenüber Dritten. Des Weiteren haftet HOSPITALSHARING auch nicht für Ansprüche und Verpflichtungen aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Vertragsverhältnissen, insbesondere nicht für Ansprüche auf Gehalts- und Honorarzahlungen sowie etwaige Sozialversicherungsbeiträge.

§ 10
Bestandsschutzklausel, Auskunftsanspruch, Vertragsstrafe

  • (1) Wurde ein Operateur oder eine Fachkraft ursprünglich über die Plattform von HOSPITALSHARING an eine Klinik oder eine sonstige medizinische Einrichtung vermittelt, so gilt auch jeder weitere Einsatz / Auftrag ausschließlich als über HOSPITALSHARING vermittelt. Bezüglich der Provisionspflicht gilt folgendes: Jeder weitere Einsatz des bereits vermittelten Operateurs bzw. der vermittelten Fachkraft für die bzw. in der vermittelte/n Klinik oder sonstige/n medizinische/n Einrichtung ist innerhalb von 12 Monaten nach Ende der letzten vermittelten Tätigkeit ebenfalls gebühren-/provisionspflichtig gemäß den Bestimmungen in § 8. Dies gilt gleichsam für Verträge zwischen dem vermittelten Operateur bzw. der vermittelten Fachkraft mit verbundenen Unternehmen / Trägern der betreffenden Klinik / sonstigen medizinischen Einrichtung bzw. den Rechtsnachfolgern der Klinik / sonstigen medizinischen Einrichtung.

  • (2) HOSPTALSHARING steht hinsichtlich dieser weiteren gebühren-/provisionspflichtigen Einsätze jeweils ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber den beteiligten Nutzern zu, der innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung zur Auskunftserteilung durch Vorlage der Abrechnungen der weiteren Einsätze zu erfüllen ist.

  • (3) Den Nutzern ist es untersagt, die ihnen vermittelten Nutzer unter Umgehung von HOSPITALSHARING an Dritte weiterzuvermitteln und/oder deren Daten Dritten zu eigenen Vermittlungszwecken zur Verfügung zu stellen.

  • (4) Wird den Bestimmungen in Absatz 1 und 3 zuwider gehandelt werden, hat HOSPITALSHARING gegen den zuwiderhandelnden Nutzer Anspruch auf eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

§ 11
Gerichtstand, anwendbares Recht

  • (1) Soweit es sich bei den Nutzern um Kaufleute handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Vermittlungs-Plattform und diesen AGB Hannover. HOSPITALSHARING ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

  • (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12
Schlussbestimmung, salvatorische Klausel

  • (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  • (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.